Unabhängige Anlageberatung: Kosten, Ablauf & Checkliste

Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Unabhängige Anlageberatung unterscheidet sich von der Beratung bei Banken und Finanzvertrieben in einem entscheidenden Punkt: Der Berater wird ausschließlich von Ihnen bezahlt – nicht über Provisionen der Produktanbieter. Er empfiehlt deshalb nur, was Ihrem Vermögen tatsächlich nutzt. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was unabhängige Honorar-Anlageberatung kostet, wie eine professionelle Vermögensbetreuung abläuft und woran Sie seriöse Berater von schwarzen Schafen unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Echte Unabhängigkeit ist gesetzlich definiert: Nur Berater mit Registrierung nach § 93 WpHG oder § 34h GewO dürfen keine Provisionen annehmen. Der Begriff „Honorarberater“ allein ist nicht geschützt.
  • Transparente Kosten statt versteckter Provisionen: Marktüblich sind 100 bis 300 Euro pro Stunde oder Pauschalen. Das klingt nach viel – ist aber über die Jahre meist deutlich günstiger als die internen Kosten provisionsfinanzierter Produkte.
  • Der Kostenunterschied ist sechsstellig: Bei 500.000 Euro Anlagevermögen macht der Unterschied zwischen teuren Provisionsprodukten und kostengünstigen ETF-Lösungen über 20 Jahre rund 300.000 Euro aus.
  • Prüfen Sie jeden Berater im Register: Zwei Minuten im IHK-Vermittlerregister zeigen, ob Ihr „Honorarberater“ wirklich provisionsfrei arbeitet (§ 34h) – oder doch verkauft (§ 34f/§ 34d).
  • Qualifikation geht über die Zulassung hinaus: Achten Sie auf Abschlüsse wie CFP® und nachweisbare Kapitalmarkterfahrung.

Was ist unabhängige Honorar-Anlageberatung?

Unabhängige Honorar-Anlageberatung ist Anlageberatung, bei der der Berater ein vorab vereinbartes Honorar direkt vom Kunden erhält und keine Provisionen von Produktanbietern annehmen darf. Das Provisionsannahmeverbot ist gesetzlich verankert. Dadurch entfällt der zentrale Interessenkonflikt der klassischen Finanzberatung: Der Berater verdient nicht am Produktverkauf, sondern an der Qualität seiner Beratung.

In Deutschland gibt es zwei gesetzlich definierte Formen:

RegistrierungAufsichtTypisch fürRegister
Unabhängiger Honorar-Anlageberater (§ 93 WpHG)BaFingrößere Institute, z. B. Quirin PrivatbankBaFin-Register (unter 20 Einträge)
Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)IHKunabhängige EinzelberaterIHK-Vermittlerregister

Für Sie bedeutet das: Legen Sie Wert auf die persönliche Betreuung durch einen qualifizierten Einzelberater, ist die Registrierung nach § 34h GewO das entscheidende Merkmal. Prüfen können Sie jeden Berater kostenlos im Vermittlerregister der IHK.

Honorarberatung vs. Bank und Provisionsvertrieb: der Kostenvergleich

Die „kostenlose“ Beratung bei Bank oder Strukturvertrieb ist die teuerste Form der Finanzberatung – Sie sehen die Kosten nur nicht. Sie stecken in Ausgabeaufschlägen, laufenden Produktkosten und Bestandsprovisionen.

KriteriumBank/ProvisionsvertriebUnabhängige Honorarberatung
VergütungProvisionen der ProduktanbieterHonorar direkt vom Kunden
Interessenkonfliktstrukturell eingebautgesetzlich ausgeschlossen
Produktauswahlhauseigene/provisionsstarke Produktegesamter Markt, inkl. ETFs & Nettopolicen
Laufende Produktkostenoft 1,5–2,5 % p. a.typisch 0,2–0,5 % p. a.
Kostentransparenzgeringvollständig, vorab fixiert

Rechenbeispiel: Was der Unterschied bei 500.000 € ausmacht

Sie legen 500.000 Euro für 20 Jahre an, Bruttorendite 5 Prozent pro Jahr.

Provisionsprodukte mit 1,8 % laufenden Kosten: Nettorendite 3,2 % → Endwert rund 939.000 €
ETF-basierte Lösung mit 0,3 % laufenden Kosten: Nettorendite 4,7 % → Endwert rund 1.253.000 €

Der Unterschied beträgt rund 314.000 Euro – ein Vielfaches dessen, was eine professionelle Honorarberatung über den gesamten Zeitraum kostet.

Kostengünstige Produkte wie ETFs oder Nettoversicherungstarife zahlen keine Provisionen – deshalb empfiehlt sie Ihnen im Provisionsvertrieb in der Regel niemand. Wie groß die Unterschiede allein bei Altersvorsorgeprodukten sind, zeigt der Vergleich der ETF-Rentenversicherungen mit Nettotarifen.

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Was kostet unabhängige Anlageberatung?

Am Markt haben sich drei Honorarmodelle etabliert. Die Spannen geben Ihnen einen Anhaltspunkt, was seriöse Beratung kosten darf:

LeistungMarktübliche Kosten
Stundenhonorar100 – 300 € zzgl. MwSt.
Altersvorsorge-/Ruhestandsplanung1.000 – 3.000 €
Umfassende Finanzplanung3.000 – 7.000 € zzgl. MwSt.
Anlagekonzeptca. 1 % der Anlagesumme zzgl. MwSt.
Laufende Vermögensbetreuungca. 0,5 – 1,0 % p. a. des betreuten Vermögens zzgl. MwSt.

Mein Honorarmodell

Transparenz beginnt beim eigenen Honorar. Sie erfahren bei mir vor Beginn der Zusammenarbeit exakt, was welche Leistung kostet – schriftlich fixiert, ohne versteckte Vergütungen:

LeistungHonorar
Kennenlern-Gespräch für Neukunden (60 Minuten)kostenlos & unverbindlich
Beratung nach Zeitaufwand250 € je Stunde zzgl. MwSt.
Vermögensstrukturkonzept1 % der Anlagesumme, mind. 3.000 € zzgl. MwSt.
Laufende Vermögensbetreuung0,25 % je Quartal, mind. 750 € zzgl. MwSt.
Vermittlung von Nettoversicherungspolicenpauschal 790 – 990 € (umsatzsteuerfrei)

Bei größeren Vermögen sinkt der Satz für Vermögensstrukturkonzept und Vermögensbetreuung: ab 500.000 € gelten 0,90 %, ab 1 Mio. € 0,80 %, ab 3 Mio. € 0,70 %, ab 5 Mio. € 0,60 % – jeweils als Einmal- bzw. Jahreshonorar zzgl. MwSt. Alle Konditionen finden Sie vollständig in meiner gesetzlichen Erstinformation.

Zufriedenheitsgarantie: Eine Honorarpflicht besteht nur, wenn Sie mit der Beratungsleistung zufrieden sind. Bei Betreuungsverträgen gilt: Sind Sie nach den ersten 12 Monaten nicht zufrieden, können Sie das Honorar ohne Angabe von Gründen zurückfordern.

Vermögensbetreuung für vermögende Privatkunden, Unternehmer und Stiftungen

Meine Beratung richtet sich an Mandanten, deren Vermögenssituation mehr verlangt als ein Standard-Depot: vermögende Privatkunden ab etwa 500.000 Euro Anlagevermögen, Unternehmer mit Firmen- und Privatvermögen sowie Stiftungen mit Anlagerichtlinien- und Kapitalerhaltungspflichten.

Der Unterschied zur reinen Produktberatung: Vermögensfragen dieser Größenordnung sind fast immer auch Steuer- und Rechtsfragen. Als CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® und registrierter Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO (IHK Düsseldorf, Reg.-Nr. D-H-122-S33G-04) mit 25 Jahren Kapitalmarkterfahrung arbeite ich vernetzt mit Ihren Steuerberatern, Anwälten und Notaren – von der Strukturierung des Depots in der GmbH über Nachfolgethemen bis zur Frage, ab welchem Vermögen sich eine professionelle Vermögensverwaltung lohnt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kostenloses Kennenlern-Gespräch (60 Minuten): Wir klären Ihre Situation, Ihre Ziele und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passt – unverbindlich, persönlich, per Video oder telefonisch.
  2. Analyse & Konzeptentwicklung: Ich analysiere Bestandsdepots, Kostenstrukturen und steuerliche Rahmenbedingungen. Gemeinsam entwickeln wir Ihr Vermögensstrukturkonzept – die einzelnen Schritte finden Sie unten im Detail. Sie erhalten ein schriftliches Konzept mit konkreten Empfehlungen, zum vereinbarten Festhonorar.
  3. Umsetzung: Auf Wunsch begleite ich die Umsetzung mit Ihren Banken und Produktanbietern – stets provisionsfrei, Erstattung nicht vermeidbarer Provisionen inklusive.
  4. Laufende Betreuung: Regelmäßige Strategie-Reviews, Rebalancing-Empfehlungen und ein fester Ansprechpartner als Sparringspartner – auch für Ihre Familie und Nachfolgefragen.

Die gemeinsame Konzeptentwicklung im Detail

Das Herzstück der Beratung ist die Konzeptentwicklung – in vier Schritten, gemeinsam erarbeitet statt vorgesetzt:

  1. Risikobereitschaft und Zielsetzung ermitteln: Wir klären, welche finanziellen Ziele Sie verfolgen, welcher Zeithorizont relevant ist und wie viel Schwankung Sie emotional wie wirtschaftlich tragen möchten.
  2. Geeignete Anlageklassen einordnen: Ich zeige Ihnen die relevanten Anlageklassen mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken. Dabei besprechen wir auch, ob und in welchem Umfang nachhaltige Anlageaspekte für Sie eine Rolle spielen.
  3. Persönliche Präferenzen berücksichtigen: Wir sprechen über Ihre Vorlieben und Abneigungen gegenüber bestimmten Anlageklassen, Strategien und Investitionsformen – und über mögliche Portfoliokonzepte und deren strategische Ausrichtung.
  4. Einbettung in die übergeordnete Gesamtstrategie prüfen: Wir prüfen, ob Ihre Vermögensstrategie sinnvoll in die steuerliche Planung eingebettet ist – insbesondere mit Blick auf Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dazu gehören auch unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten über Gesellschafts-, Holding- oder Stiftungsstrukturen, um Vermögen langfristig effizient zu strukturieren und zu sichern.

Für Stiftungen kommen zwei Schritte hinzu:

  • Kosten- und Qualitätsanalyse: Ich analysiere bestehende Vermögensverwalter und Stiftungsfonds auf Kosten, Qualität und Passung zu Anlagerichtlinien und Ausschüttungsbedarf.
  • Coaching des Stiftungsvorstands: Auf Wunsch begleite ich den Vorstand mit dem Ziel, sich von teuren Verwaltern unabhängig zu machen – Wissenstransfer statt Dauerabhängigkeit.

Einen unabhängigen Eindruck von der Zusammenarbeit geben Ihnen die Google-Bewertungen meiner Mandanten.

So erkennen Sie einen wirklich unabhängigen Anlageberater

Der Begriff „Honorarberater“ ist nicht gesetzlich geschützt. Es gibt Berater, die sich so nennen, aber nur eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) oder Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) besitzen – beide arbeiten auf Provisionsbasis. Ein typisches Muster: Zu Beginn wird ein geringes Honorar berechnet, anschließend verdient der Berater verdeckt an Provisionen doppelt.

Mit dieser Checkliste prüfen Sie jeden Berater in wenigen Minuten:

  • Registrierung prüfen: Name oder Registernummer im IHK-Vermittlerregister eingeben. Nur § 34h GewO (oder BaFin-Register nach § 93 WpHG) bedeutet provisionsfreie Anlageberatung.
  • Honorar schriftlich vorab: Seriöse Berater legen das vollständige Honorar vor Beratungsbeginn offen – inklusive Regelung zur Provisionserstattung.
  • Qualifikation hinterfragen: Die gesetzliche Sachkundeprüfung ist nur ein Mindestmaß. Abschlüsse wie CFP®, CFEP® oder CFA® und nachweisbare Berufserfahrung zeigen echte Expertise.
  • Gesetzliche Erstinformation verlangen: Sie zeigt den Status des Beraters schwarz auf weiß.
  • Produktunabhängigkeit testen: Fragen Sie nach ETFs und Nettotarifen. Wer ausweicht, verdient vermutlich an etwas anderem.
  • Vermögensschadenhaftpflicht: Pflicht für registrierte Berater (Mindestdeckung über 1,3 Mio. €) – ein weiteres Echtheitsmerkmal.

Die offiziellen Register finden Sie in der BaFin-Unternehmensdatenbank und im IHK-Vermittlerregister. Mehr zu Zulassung und Pflichten des Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h lesen Sie im Beitrag Honorar-Finanzanlagenberater.

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Gesetzlicher Rahmen: Was die Unabhängigkeit absichert

Hinter der Honorarberatung steht ein eigener gesetzlicher Rahmen, der den Verbraucherschutz absichert. Grundlage ist das Honoraranlageberatungsgesetz von 2014 – offiziell das „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“. Es schafft erstmals eine klare Trennung: Seither können Kunden bewusst zwischen Honorar- und Provisionsberatung wählen. Die konkreten Regeln finden sich im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und in der Gewerbeordnung – wobei § 34h GewO für Honorar und § 34f bzw. § 34d GewO für Provision steht.

Die gesetzlichen Pflichten eines Honorar-Anlageberaters

Ein registrierter Honorar-Anlageberater unterliegt verbindlichen Pflichten aus WpHG, Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) und EU-Transparenzverordnung. Für Sie als Mandant sind das handfeste Schutzrechte:

  • Honorar vorab offenlegen: Die Vergütung wird vor der Beratung transparent gemacht.
  • Status mit der gesetzlichen Erstinformation ausweisen: Sie sehen schwarz auf weiß, mit wem Sie es zu tun haben.
  • Interessenkonflikte vermeiden und offenlegen: Verbleibende Konflikte müssen benannt werden.
  • Situation und Risikobereitschaft analysieren: Empfehlungen müssen zu Ihren Zielen passen.
  • Über Risiken, Kosten und Nebenkosten aufklären: vollständig und nachvollziehbar.
  • Provisionen auskehren: Nicht vermeidbare Zuwendungen Dritter gehen vollständig an Sie (Provisionsannahmeverbot).
  • Beratung schriftlich dokumentieren: im Anschluss an jedes Gespräch.

Voraussetzungen für die Registrierung

Wer sich als Honorar-Finanzanlagenberater registrieren lassen will, muss vier Hürden nehmen – ein weiterer Grund, warum die Registrierung ein verlässliches Echtheitsmerkmal ist:

  • Persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts)
  • Fachliche Mindestqualifikation (z. B. IHK-Sachkundeprüfung)
  • Geordnete Vermögensverhältnisse (kein laufendes Insolvenzverfahren)
  • Vermögensschadenhaftpflicht mit gesetzlicher Mindestdeckung

Wichtig: Diese Anforderungen sichern nur ein Mindestmaß an Sachkunde. Echte Beratungsqualität zeigt sich erst an zusätzlichen Qualifikationen wie CFP®, CFEP® oder CFA® und nachweisbarer Kapitalmarkterfahrung.

Fazit: Unabhängigkeit ist messbar – an Registrierung und Honorar

Unabhängige Anlageberatung ist kein Marketingversprechen, sondern an zwei harten Kriterien erkennbar: der Registrierung nach § 34h GewO bzw. § 93 WpHG und einem vollständig offengelegten Honorar. Wer beides bietet, hat keinen Grund, Ihnen etwas zu verkaufen – und genau das verändert die Qualität der Empfehlungen.

Wenn Sie Ihr Vermögen, Ihr Firmendepot oder Ihr Stiftungsvermögen unabhängig betreuen lassen möchten: Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob meine Vermögensbetreuung zu Ihrer Situation passt. Unverbindlich, transparent, ohne Produktverkauf.

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FAQ: Häufige Fragen zur unabhängigen Anlageberatung

Was kostet eine unabhängige Anlageberatung?

Marktüblich sind 100 bis 300 Euro pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Für abgegrenzte Leistungen werden Pauschalen vereinbart, etwa 1.000 bis 3.000 Euro für eine Ruhestandsplanung oder rund 1 Prozent der Anlagesumme für ein Anlagekonzept. Laufende Vermögensbetreuung kostet typischerweise 0,5 bis 1,0 Prozent des betreuten Vermögens pro Jahr. Mein eigenes Honorarmodell: 250 Euro je Stunde, Vermögensstrukturkonzept ab 1 Prozent der Anlagesumme mit Staffelrabatt ab 500.000 Euro – vollständig offengelegt in der Honorartabelle oben.

Woran erkenne ich einen unabhängigen Anlageberater?

An der Registrierung: Nur Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und unabhängige Honorar-Anlageberater nach § 93 WpHG dürfen keine Provisionen annehmen. Beides prüfen Sie kostenlos im IHK-Vermittlerregister bzw. BaFin-Register. Der Begriff „Honorarberater“ allein ist nicht geschützt.

Lohnt sich Honorarberatung überhaupt?

In den meisten Fällen ja – je größer das Vermögen, desto deutlicher. Provisionsfinanzierte Produkte kosten oft 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr, kostengünstige Alternativen 0,2 bis 0,5 Prozent. Bei sechsstelligen Anlagesummen summiert sich der Unterschied über die Jahre auf Beträge, die ein Beratungshonorar um ein Vielfaches übersteigen.

Wer bezahlt unabhängige Finanzberater?

Ausschließlich der Kunde – das ist der Kern des Modells. Dafür entfallen versteckte Produktkosten und Provisionen. Lassen sich Provisionen bei einzelnen Produkten nicht vermeiden, müssen registrierte Honorar-Anlageberater sie vollständig an den Kunden erstatten.

Was ist der Unterschied zwischen § 34f und § 34h GewO?

§ 34f GewO ist die Zulassung als Finanzanlagenvermittler auf Provisionsbasis. § 34h GewO ist die Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater mit gesetzlichem Provisionsannahmeverbot. Beide Registrierungen schließen sich gegenseitig aus – ein Berater kann nicht beides sein.

Wer darf in Deutschland Anlageberatung machen?

Anlageberatung ist erlaubnispflichtig; die Zulassung erfolgt über die IHK. Die Vergütungsart verrät die jeweilige Erlaubnis: Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) arbeiten auf Provision, Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) und Versicherungsberater (§ 34d GewO als Berater) auf Honorar. Welche Zulassung ein Berater hat, prüfen Sie über Namen oder Registernummer im Vermittlerregister.

Wie wird das Honorar bezahlt?

In der Regel stellt der Honorar-Anlageberater nach der Beratung eine Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen. Bei laufender Vermögensbetreuung wird das Honorar je nach Vereinbarung quartals-, halbjahres- oder jahresweise abgerechnet.

Ab welchem Vermögen lohnt sich eine laufende Vermögensbetreuung?

Eine punktuelle Honorarberatung lohnt sich bereits bei kleineren Anlagesummen. Eine laufende, individuelle Vermögensbetreuung wird in der Regel ab etwa 500.000 Euro Anlagevermögen sinnvoll – ab dieser Größenordnung rechtfertigen Steueroptimierung, Strukturfragen und Risikomanagement einen festen Sparringspartner. Details dazu im Beitrag zur Vermögensverwaltung ab 1 Million.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie berücksichtigen keine individuellen Umstände. Für persönliche Beratung wenden Sie sich bitte persönlich an mich bzw. an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Erstellung sind Irrtümer vorbehalten.

Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) & Honorar-Finanzanlagenberater.
Er betreut und berät vermögende Privatkund*innen, Unternehmer*innen und Stiftungen in allen Vermögensfragen – von der strategischen Vermögensstrukturierung über Kapitalmarktanlagen bis zur Einbindung steuerlicher, rechtlicher und nachfolgebezogener Aspekte.
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