Unabhängige Honorar-Anlageberatung [Insidertipps 2023]

Folgende Insidertipps helfen Ihnen die für Sie passende, qualifizierte und unabhängige Honorar-Anlageberatung zu finden.

Mein Ratgeber hilft Ihnen dabei folgende Fragen zu klären:

  • Gesetzliche Definition?
  • Wie finde ich einen wirklich unabhängigen Honorar-Anlagenberater?
  • Worauf sollte ich bei der Beraterauswahl achten?
  • Wie erkenne ich „Schwarze Schafe“ unter den Honorarberatern?
  • Was kostet eine unabhängige Honorar-Anlageberatung

Honorar-Anlageberater Definition

Ein Honorar-Anlageberater berät Kunden unabhängig zum Thema Finanzanlagen und erhält für seine Beratung ein Honorar. Annahme von Provisionen durch Produktanbieter ist gesetzlich nicht erlaubt. Somit können Honorar-Anlageberater unabhängig von Interessenkonflikten beraten.

Honorar-Anlageberater Gesetzliche Grundlagen

In Deutschland sind 2 Arten von Honorar- Anlageberatern gesetzlich definiert.

Unabhängiger Honorar-Anlageberater nach § 93 Abs. 1 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)

Das Register der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) für unabhängige Honorar-Anlageberater nach §93 Abs. 1 WpHG ist im wesentlichen für große Unternehmen gedacht, die Kunden auf Honorarbasis in Anlagefragen beraten.
Das Register beinhaltet aktuell weniger als 20 Unternehmen.

Hier finden Sie die gesamte Übersicht: BaFin Register für unabhängige Honorar-Anlageberater §93 Abs. 1 WpHG

Wenn Sie Wert darauf legen von einem größeren Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern betreut zu werden, bietet das Register einen guten Ausgangspunkt für eine Auswahl.

Renommierte Anbieter sind z.B.:

  • Quirin Privatbank AG, Berlin
  • Honorarfinanz AG, Karlsruhe

Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO (Gewerbeordnung, IHK)

Einzelne Berater die ausschließlich Honorare vereinnahmen, müssen gemäß §34h Gewerbeordnung (GewO) bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) als Honorar-Finanzanlagenberater registriert sein.

Wenn Sie Wert auf eine persönliche Beziehung zu einem einzelnen, qualifizierten Berater legen, sollten Sie nach dieser Registrierung ausschau halten.

Diese Zulassung ist nicht zu verwechseln mit der Zulassung zum Finanzanlagenvermittler gemäß §34f GewO, die auf Provisionsbasis beraten!

Honoraranlageberatungsgesetz

Seit 2014 existiert das Honoraranlageberatungsgesetz, welches seitdem erstmals Honoraranlageberatung gesetzlich reguliert.

Der genaue Name des Gesetzes lautet „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente“.

Ziel des Gesetzes ist es für mehr Transparenz bei Verbrauchern zu sorgen. Seitdem können Kunden aktiv entscheiden zwischen Honorar- oder Provisionsberatern.

Das Gesetz stellt die Grundlage für die Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie in der Gewerbeordnung (GewO) der IHKs dar.

§34h GewO = Honorar

§34f GewO, §34d GewO = Provision

Honorarberater – Vorsicht vor Schwarzen Schafen!!!

Der Begriff „Honorarberater“ ist leider nicht gesetzlich geschützt.

Es gibt leider immer noch viele Berater, die sich als Honorarberater bezeichnen, jedoch nur eine Zulassung nach §34f GewO (Finanzanlagenvermittler auf Provisionsbasis) oder nach §34d GewO (Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis) besitzen.

Zu Beginn werden oft relativ geringe Honorare abgerechnet und Berater verdienen im Anschluss doppelt an versteckten Provisionen.

Vermeiden können Sie dies, indem Sie den Namen des Beraters oder seine Registernummer im Vermittlerregister der IHK eingeben und die Art der Registrierung überprüfen.

§34h GewO = Honorar

§34f GewO oder §34d GewO = Provision

Vorteile der Honorar-Anlageberatung

Honorar-Anlageberatung bietet eine Vielzahl an Vorteilen gegenüber der üblichen Beratung durch Banken oder Provisionsberater.

  • Transparente Kosten
  • Empfehlung von kostengünstigen Finanzprodukten (ETFs, Nettoversicherungen, etc.)
  • keine Interessenkonflikte des Beraters -> Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt
  • Erstattung von Gebühren und internen Produktprovisionen, falls diese nicht vermieden werden können
  • kein Produktverkauf
  • kundenorientierte, strategische Planung & Beratung

Pflichten eines Honorar-Anlageberaters

Ein Honorar-Anlagenberater hat folgende gesetzliche Verpflichtungen. Diese sind im Wertpapierhandelsgesetz, der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) sowie der EU-Transparenzverordnung (TVO) geregel.

  • Transparente Offenlegung von Honoraren vor der Beratung
  • Information über den gesetzlichen Status des Beraters mit der gesetzlichen Erstinformation
  • Vermeidung von Interessenkonflikten, Offenlegung an Kunden
  • Analyse der Kundensituation sowie Risikobereitschaft
  • Informieren über Risiken, Kosten und Nebenkosten
  • Auskehrung von Provisionen an Kunden (Provisionsannahmeverbot)
  • schriftliche Dokumentation in Anschluss an die Beratung

Honorar-Anlageberater Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Honorar-Anlageberater erfüllen um sich offiziell registrieren zu können:

  • Persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt)
  • Nachweis einer fachlichen Mindestqualifikation (z.B. IHK Sachkundeprüfung)
  • geordnete persönliche Vermögensverhältnisse (kein Insolvenzverfahren, etc.)
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mind. 1,3 Mio €

Honorar Finanzberater finden

Die besten Quellen um einen Honorar Finanzberater zu finden sind:

Beratungsqualität & Qualifikationen von Honorar-Anlageberatern

Leider stellen die gesetzlichen Anforderungen für Ausbildung und Qualifikation eines Beraters nur ein Mindestmaß an Sachkunde sicher.

Ein Honorar-Anlageberater der eine Zulassung nach §93 WpHG oder §34h GewO besitzt, muss damit noch kein hochqualifizierter Berater sein.

Daher empfehle ich auf zusätzliche fachliche Qualifikationen des Beraters zu achten, wie z.B.:

  • Finanzfachwirt (FH)
  • Finanzökonom
  • European Financial Advisor EFA®
  • CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP)
  • CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER® (CFEP)
  • CERTIFIED FINANCIAL ANALYST® (CFA)
  • etc.

Kosten von unabhängiger Honorar-Anlageberatung

Es gibt unterschiedliche Gebührenmodelle am Markt, je nach gewünschter Dienstleistung und Berater.

  • Abrechnung nach Stundensatz: 100€ bis 300€ je Stunde zzgl. MwSt. sind üblich
  • Fixhonorare für
    • Ermittlung Vorsorgebedarf/Altersvorsorge: z.B. 1.000€ bis 3.000€
    • Finanzplanung light: z.B. 2.000€ bis 4.000€ zzgl. MwSt.
    • umfangreiche Finanzplanung: z.B. 3.000€ bis 7.000€ zzgl. MwSt.
  • Erstellung von Finanzanlagekonzept: z.B. 1% der Anlagesumme zzgl. MwSt.
  • Laufende Betreuung Vermögensanlagen: z.B. 0,80% p.a. des Vermögenswertes zzgl. MwSt.

Seltener bieten Berater erfolgsbeteiligte Honorarmodelle an oder bieten Zufriedenheitsgarantien.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was zeichnet die unabhängige Honorar Anlageberatung aus?

Eine unabhängige Honorar-Anlageberatung zeichnet sich dadurch aus, dass es keinen Interessenkonflikt beim Berater gibt.

Dadurch kann er dem Kunden deutlich kostengünstigere Finanzprodukte anbieten, als es Provisionsberater oder Banken können.

Für Kunden sehr günstige Finanzprodukte wie z.B. ETFs (kostengünstige Indexfonds) zahlen keine Provisionen. Die finanziellem Mehrwerte beim Kunden sind erheblich und betragen über die Jahre meiste mehrere 10tsd. €.

Wie viel kostet ein Honorarberater?

Übliche Stundensätze von Honorarberatern liegen zwischen 100€ und 300€ zzgl. MwSt.

Oft werden auch pauschale Honorare, je nach Dienstleistung angeboten z.B.

  • Altersvorsorgebedarfsermittlung: z.B. 1.000€ bis 3.000€
  • Finanzplanung: z.B. 2.000€ bis 7.000€
  • Anlagekonzept: z.B. 1% der Anlagesumme zzgl. MwSt.

Wer zahlt unabhängige Finanzberater?

Unabhängige Finanzberater werden direkt vom Kunden bezahlt. Dadurch können diese wirklich unabhängig beraten. Sie greifen auf sehr kostengünstige Finanzprodukte zurück. Vermeintlich „kostenlose“ Provisionsberatung ist durch versteckte, interne Kosten von mehreren tausend Euro meist um ein vielfaches teurer als Honorarberatung. Nur leider merkt man das meisten erst Jahre später.

Was ist ein Honorar Anlageberater?

Ein Honorar-Anlagenberater ist ein unabhängiger Berater, der direkt vom Kunden bezahlt wird und der keine Provisionen von Finanzproduktanbietern annehmen darf. Echte Honorar-Anlageberater sind im Register gemäß §93 WpHG oder §34h GewO eingetragen.

Wann lohnt sich Honorarberatung?

Eine Honorarberatung lohnt sich meist schon bei kleineren Anlagesummen.

Wer darf Anlageberatung machen?

In Deutschland ist Anlageberatung gesetzlich reguliert. Man muss als Berater eine Zulassung bei der IHK haben. Folgende Zulassungen gibt es:

  • Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) = Provision
  • Versicherungsberater (§ 34 d GewO) = Honorar
  • Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO) = Provision
  • Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) = Honorar
  • Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) = Provision

Kontrollieren können Sie die Zulassung eines Berater im Vermittlerregister mit seinem Namen oder der Zulassungsnummer.

Welches Honorar ist angemessen?

Übliche Stundenhonorare liegen zwischen 100€ und 300€ zzgl. MwSt.

Wie wird das Honorar bezahlt?

Üblicherweise stellen Honorar-Anlagenberater im Anschluss einer Beratung eine Rechnung. Diese kann dann per Überweisung beglichen werden.

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