In diesem Artikel sowie Coachingvideo erläutere ich Ihnen was ein Honorar-Finanzanlagenberater ist und worauf Sie bei der Auswahl des richtigen Beraters achten sollten.
Weitere Informationen zum Video:
Honorar-Finanzanlagenberater Definition IHK
Das Berufsbild des Honorar-Finanzanlagenberaters (nach §34h Gewerbeordnung der IHK) ist dadurch gekennzeichnet, dass er sein Honorar vom Anleger bekommt. Zuwendungen von Dritten, die von ihm nicht beraten werden, darf er grundsätzlich nicht annehmen, insbesondere nicht von Produktgebern.
Für den Fall, dass ein Produkt nur mit einer Provision erhältlich ist, darf diese auch von einem Berater angenommen werden, muss aber unverzüglich und ohne Abzüge an den Kunden weitergegeben werden. So wird sichergestellt, dass der Honorar-Finanzanlagenberater ausschließlich die Interessen seiner Kunden vertritt.
Unabhängige Honorar-Finanzanlagenberater (§34h) sind abzugrenzen von
Finanzanlagenvermittlern (§34f) die auf Provisionsbasis arbeiten sowie von
unabhängigen Honorar-Anlagenberatern (§93 WpHG).
Honorar-Finanzanlagenberater IHK Vermittlerverzeichnis
Zertifizierte Honorar-Finanzanlagenberaters nach §34h sind im IHK Vermittlerverzeichnis eingetragen: IHK Vermittlerverzeichnis für Honorar-Finanzanlagenberater §34h GewO Sie können entweder nach Zertifizierungsnummer suchen oder nach Beratername und Anschrift. Im Vermittlerregister sind folgende Beraterarten registriert:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)
Wenn Sie einen wirklich unabhängigen Honorarberater suchen, sollten Sie beim angezeigten Ergebnis auf die Erlaubnis nach §34h GewO (Gewerbeordnung) achten. Konträr dazu steht die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach $34f GewO, die auf Provisionsbasis arbeiten. Hier finden Sie eine Liste von Honorar-Finanzanlagenberatern gemäß §34h GewO . Versicherungsberater nach §34d Abs.2 GewO recherchieren Sie am besten beim Bundesverband der Versicherungsberater e.V. (BVVB)
Vorteile der Honorar-Finanzanlagenberatung
Honorar-Finanzanlagenberatung bietet eine Vielzahl an Vorteilen gegenüber der üblichen Beratung durch Banken oder Provisionsberater.
- Transparente Kosten
- Empfehlung von kostengünstigen Finanzprodukten (ETFs, Nettoversicherungen, etc.)
- keine Interessenkonflikte des Beraters -> Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt
- Erstattung von Gebühren und internen Produktprovisionen, falls diese nicht vermieden werden können
- kein Produktverkauf
- kundenorientierte, strategische Planung & Beratung
Honorar-Finanzanlagenberater Kosten
Die Kosten für einen Honorar-Finanzanlagenberater variieren zwischen 100€ bis zu 300€ je Stunde. Manche Berater bieten verschiedene Honorarpakete, erfolgsbeteiligte Honorierung sowie Zufriedenheitsgarantien.
Honorar-Finanzanlagenberater Erfahrungen
Die meisten Kunden machen sehr positive Erfahrungen mit Honorar-Finanzanlagenberatern, da diese sich ausschließlich auf deren Interessen ausrichten. Der Kunde steht im Mittelpunkt der Beratung im Gegensatz zu verkaufsorientierten Finanzvermittlern und Bankberatern.
Pflichten eines Honorar-Finanzanlagenberaters
Ein Honorar-Finanzanlagenberater hat folgende gesetzliche Verpflichtungen. Diese sind in der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) sowie der EU-Transparenzverordnung (TVO) geregel.
- Transparente Offenlegung von Honoraren vor der Beratung
- Information über den gesetzlichen Status des Beraters mit der gesetzlichen Erstinformation
- Vermeidung von Interessenkonflikten, Offenlegung an Kunden
- Analyse der Kundensituation sowie Risikobereitschaft
- Informieren über Risiken, Kosten und Nebenkosten
- Auskehrung von Provisionen an Kunden (Provisionsannahmeverbot)
- schriftliche Dokumentation in Anschluss an die Beratung
Honorar-Finanzanlagenberater Vergleich – Darauf sollten Sie bei der Auswahl Ihres Beraters achten.
Folgende Faktoren sind entscheidend für die Auswahl eines qualifizierten Beraters
- IHK Zertifiziert zum Honorar-Finanzanlagenberater gemäß §34h GewO
- weitere Qualifikationen wie Studium sowie Berufserfahrung
- weitere Zertifizierungen (z.B. Certified Financial Planner, Estate Planner)
- unabhängig von Banken und Unternehmen
- Ausführliche Bestandsaufnahme Ihrer persönlichen Situation (finanzielle, familiäre, berufliche, steuerliche, unternehmerische und persönliche Aspekte)
- Erfragung Ihrer individuellen Wünsche und Ziele
- Der Berater sollte viel Fragen (Daraus resultiert beim Erstgespräch ein höherer Redeanteil von Ihnen)
Regulierung durch die EU
Nach Vorgaben der EU ist seit dem 01.08.2014 das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Damit wurde Anlageberatung auf Honorarbasis durch freie Berater erstmals vom Gesetzgeber reguliert.
Ich bin als einer der ersten Berater bundesweit, nach der von der Bundesregierung für den Verbraucherschutz eingeführten IHK Zertifizierung zum Honorar – Finanzanlagenberater (§34 h) zertifiziert worden. (D-H-122-S33G-04)
Voraussetzungen für die Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater
- Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkunde
- Alle Honorar-Finanzanlageberater werden im bundesweiten IHK Vermittlerregister gelistet.
Geringe fachliche Einstiegshürde
Um die erforderliche Sachkunde nachzuweisen, genügt eine fachliche Mindestqualifikation z.B. eine Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“.
Da diese fachliche Einstiegshürde relativ gering ist, können Sie nicht bei allen Honorar-Finanzanlagenberatern von großen Kompetenzen sowie Erfahrungsbandbreite ausgehen. Achten Sie daher auf Zusatzqualifikationen!
DIHK Statistik
Der Dachverband der IHKs die DIHK veröffentlicht quartalsweise eine Statistik, wie viele Berater aktuell im Vermittlerregister gelistet sind:
- 183.055 Versicherungsvermittler nach §34d (Provisionsberatung) -> 65,10 %
- 40.170 Finanzanlagenvermittler nach §34f (Provisionsberatung) -> 14,29 %
- 313 Honorar-Finanzanlagenberater §34h (Honorarberatung) -> 0,11 %
- 57.659 Immobiliendarlehensvermittler gemäß §34i (Provisionsberatung) -> 20,50 %
- 281.197 Summe aller Zulassungen
Stand: Juli 2023
Warum so wenig Honorar-Finanzanlagenberater?
In meinem Artikel zu Kosten von Finanzanlagen gehe ich ausführlich auf die Kosten innerhalb von Finanzprodukten sowie auf die Provisionsstrukturen ein.
Daraus wird klar, dass Berater, die auf Provisionsbasis arbeiten, enorm viel verdienen können. Und da immer noch nicht genügend Transparenz herrscht und Verbraucher unzureichend informiert sind, entscheidet sich der Großteil der Berater immer noch für das Provisionsmodell.
Strenges Provisionsverbot
Honorar-Finanzanlagenberater dürfen, gesetzlich vorgegeben (§34h Abs. 3, S.2 GewO), keinerlei Provisionen von Produktanbietern vereinnahmen.
Sollte bei einzelnen Finanzprodukten eine Umgehung von Provisionen nicht möglich sein, müssen Honorar-Finanzanlagenberater fließende Provisionen umgehend an die Klienten zurückreichen. Somit ist sichergestellt, dass Honorar-Finanzanlagenberater ausschließlich die Interessen Ihrer Klienten vertreten.
Begriff „Honorarberater“ nach wie vor ungeschützt
Entgegen dem Begriff Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h ist die Begrifflichkeit „Honorarberater“ nach wie vor nicht gesetzlich geschützt oder reguliert. Es gibt diverse Berater am Markt, die sich Honorarberater nennen und neben einem Honorar auch zusätzlich Produktprovisionen vereinnahmen.
Hier müssen Sie als Verbraucher sehr kritisch sein. Ausschließlich bei IHK registrierten Honorar-Finanzanlagenberatern ist gewährleistet, dass keine Provisionen vereinnahmt werden. Im DIHK Vermittlerregister können Sie einfach überprüfen ob ein Berater hier gelistet ist.
Alleinstellungsmerkmal Zufriedenheitsgarantie
Mir sind in Deutschland keine Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO (IHK) bekannt, die eine bedingungslose Zufriedenheitsgarantie aussprechen. Damit stelle ich eine Ausnahme dar. Meine Klienten erhalten stets eine schriftlich zugesagte Zufriedenheitsgarantie.
Sind Sie bei einer Vermögensbetreuung, nach dem ersten Jahr der Zusammenarbeit nicht zufrieden, erhalten Sie das Honorar zurück.
Bei Einmalberatungen besteht nur eine Honorarpflicht, wenn Sie mit der Beratung zufrieden sind.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Honorar-Finanzanlagenberater?
Ein Honorar-Finanzanlagenberater berät Kunden in Finanzanlagen und arbeitet dabei ausschließlich auf Honorarbasis. Er darf keine Provisionen von Produktanbietern annehmen. Damit bestehen keine Interessenkonflikte wie bei Provisionsberatern. Er ist ausschließlich den Interessen seiner Kunden verpflichtet.
Wie viel kostet ein Honorarberater?
Übliche Stundensätze von Honorarberatern liegen zwischen 100€ und 300€. Für kleinere Fragestellungen sollten 300€ bis 500€ Honorar ausreichen. Für eine umfangreichere Finanzanalyse oder Anlagestrategieerstellung können es auch 2.000€ bis 5.000€ sein. Verglichen mit versteckten Provisionen in Anlageprodukten ist dies meist immer noch deutlich günstiger.
Was kostet ein Anlageberater?
Übliche Bank oder Anlageberater nehmen zwar kein Honorar von Ihnen, dafür zahlen Sie durch hohe Kosten in den Finanzprodukten.
In der Regel fallen 5% Einmalgebühren bezogen auf die Anlagesumme an sowie 1-2% jährliche, laufende Kosten bezogen auf das Anlagevermögen. Bei einer Anlagesumme von 100.000€ sind das 25.000€ nach 10 Jahren!!!
Wer darf sich Honorarberater nennen?
Der Begriff “Honorarberater” ist leider nicht gesetzlich geschützt. Schauen Sie in die gesetzliche Erstinformation des Beraters insbesondere auf dessen IHK Zulassungsstatus:
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO) = Provision
- Versicherungsberater (§ 34 d GewO) = Honorar
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO) = Provision
- Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) = Honorar
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO) = Provision
Wie hoch darf ein Honorar sein?
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe des Honorars. Der Berater kann es individuell festlegen. Fragen Sie den Berater vorab, welche Honorarkosten anfallen und vereinbaren Sie ggf. eine schriftliche Honorarvereinbarung. Übliche Honorare liegen zwischen 100€ und 300€ je Stunde.
Wann lohnt sich Honorarberatung?
Honorarberatung lohnt sich in fast allen Fällen. Die bei Provisionsberatung angebotenen Produkte enthalten meist versteckte, interne Kosten die schnell mehrere tausend Euro betragen. Dagegen ist eine Honorarberatung meist deutlich günstiger sowie qualifizierter.
Wie wird das Honorar bezahlt?
Der Berater stellt in der Regel eine Honorarrechnung nach durchgeführter Beratung, die dann zu überweisen ist.
Ist das Honorar brutto oder netto?
Das Honorar ist in der Regel netto und es muss zusätzlich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Achten Sie bei der Preisangabe des Berater ob diese “zzgl. MwSt.” oder “inkl. MwSt.” angegeben ist.